Alle Züchter, die Leistungen der Deckstation Pferdezucht Axel Windeler beanspruchen, erkennen die nachstehende Bedingungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände. Die Decksaison beginnt am 15.03.2018 und endet am 31.07.2018 oder durch Sporteinsatz.
Samenbestellung
Geben Sie Ihre Bestellung bitte telefonisch, per Fax oder über den Samenbestellschein wochentags bis spätestens 10.00 Uhr, am Wochenende bis 9.00 Uhr auf, damit ein Versand noch am selben Tag möglich ist. Sonst erfolgt der Versand ggf. am folgenden Werktag.
Den Samenbestellschein erhalten Sie hier:
Samenbestellung Don Martillo.pdf Download
Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten:
· Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzer/Bestellers
· vollständige Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer
· Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer)
· Angabe des besamenden Tierarztes/Verwenders
· Ihre Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
Liegen diese Angaben bzw. unser Samenbestellformular nicht vollständig vor, kann eine korrekte Samenabgabe nicht garantiert werden.
Der Deckschein (auch Besamungsschein genannt), den Sie von Ihrem Verband erhalten, ist zu Beginn der Decksaison bei uns einzureichen! Deckscheine werden erst bei beglichener Decktaxe ausgehändigt und an den Verband weitergeleitet. Sie sind Voraussetzung für die Ausstellung einer Abfohlmeldung im darauffolgenden Jahr der Abfohlung durch Ihren Verband.
Falls ein Hengst während der Decksaison kurzfristig nicht zur Verfügung steht, kann TG-Sperma eingesetzt werden. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Mehrfachabgaben von stark nachgefragtem Samen behalten wir uns vor.
Von güsten Stuten, außer Maiden- und Fohlenstuten, muss vor der Besamung eine Tupferprobe vorgelegt werden.
Samenversand
Es erfolgt kein Versand an Sonn- und Feiertagen, eine Selbstabholung ist jedoch an allen Tagen möglich. Samenversandkosten gehen zulasten des Bestellers und sind ggf. bei uns zu erfragen. Die Gefahr der Verschlechterung und des Verderbs von Samen geht mit seiner Übergabe auf den Kunden bzw. die von ihm beauftragte Person über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen.
Reklamationen (Samen, Versand) sind generell aufgrund begrenzter Haltbarkeit/ Verfügbarkeit nur schriftlich bis 12.00 Uhr des Übergabetages möglich. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Für Samenversand am Samstag und vor Feiertagen sind Mehrkosten fällig. Sonderkurierfahrten (Lieferservice, ICE etc.) werden nach Aufwand zusätzlich berechnet. Sämtliche Versandkosten können nach Art und Höhe bei uns erfragt werden. Die zur Lieferung verwendeten Container müssen ausreichend frankiert zurückgesandt werden, anderenfalls werden diese nachträglich berechnet.
Tiefgefriersamen
Die Kosten für Tiefgefriersamen und Frischsamen sind identisch. Es wird pro Stute und Rosse eine Dosis mit vier Pailletten geliefert. Maximal werden drei Besamungsdosen pro Stute abgegeben, danach ist eine neue Decktaxe fällig. Falls Dosen oder Pailletten nicht verwendet werden, müssen diese an uns zurückgesendet werden. Die Weitergabe an Dritte oder an eine andere als die vorgesehene Stute ist nicht zulässig. Bei jeder Abweichung von dieser Vorgabe ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.500,00 € fällig.
Container aus dem Eigentum von Pferdezucht Axel Windeler müssen innerhalb von sieben Kalendertagen an die Station zurückgeschickt werden. Sonst wird ab dem achten Kalendertag eine Gebühr von 25,00 € pro Tag berechnet. Bei Nichtrücksendung innerhalb eines Monats nach Zustellung wird dieser vollständig berechnet.
Für vom Züchter verwendete eigene Container können wir keine Haftung übernehmen.
Bezahlung
Die Bezahlung der Decktaxe fällt je Hengst und je Stute an. Sie ist bei der ersten Samenlieferung sofort fällig. Bei nicht bestehender Trächtigkeit wird die Hälfte der Zahlungen auf das Folgejahr angerechnet, sofern eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung über die bis dahin ausgebliebene Trächtigkeit, Fehlgeburt oder Resorption bis spätestens 1. Oktober 2018 vorliegt. Anderenfalls ist eine Anrechnung auf das Folgejahr leider nicht möglich. Die ausgewiesenen Decktaxen stellen Endpreise inkl. geltender Mehrwertsteuer dar. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
Sonstiges
Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen durch uns in Anspruch genommenen Erfüllungsgehilfen beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen durch uns in Anspruch genommenen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Aufgrund der von den Hengsten zu durchlaufenden Leistungs- und Sportprüfungen variieren die Zuchtzulassungen ggf. und sind nicht sicher vorhersehbar. Wir weisen darauf hin, dass die Hengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und erst danach eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Alle Hengste, die derzeit im Deckeinsatz stehen und noch nicht im HB I eingetragen sind, sind zu den vorgesehenen HLP angemeldet. Sollte ein Hengst die Prüfung wider Erwarten nicht bestehen, sind wir nicht verpflichtet, die Prüfung zu wiederholen. Falls ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schafft, werden vom Verband Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Wir weisen hierzu auf die Zuchtverbandsordnung (ZVO) unter https://www.pferd-aktuell.de/zvo hin.
Vertragspartner ist die Deckstation Pferdezucht Axel Windeler Verträge über unsere Leistungen unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für uns zuständige Gericht bzw. Verden (Aller), Deutschland.